Richtlinien

PRÄAMBEL

Ultos ist ein Projekt zur Erstellung einer virtuellen Welt und erhebt kein Anspruch auf reales Territorium. Ultos ist ein Freizeitprojekt, es soll Spaß machen, und kann als Parodie, als Sammlung witziger Ideen, aber auch ernsthafter Überlegungen zu Staaten, Gesellschaften, Religionen, Sprachen und ihrem Zusammenwirken betrieben werden – alles ist möglich.

Die Gründer von Ultos haben ihren idealistischen Anspruch an dieses Projekt in verlinktem Dokument fest formuliert. Die folgenden Guidelines verstehen sich als Ergänzung zu diesem Leitfaden, regeln organisatorisches und sollen für eine gute Atmosphäre sorgen. Was zu einer guten Atmosphäre beiträgt, ist ja intuitiv klar, deshalb ist es nicht unbedingt notwendig, sich die Richtlinien von oben bis unten durchzulesen. Aber sie sind wichtig, damit wir uns auf verbindliche, eindeutige Regeln beziehen können.

VORBEMERKUNGEN

§ 1: Bekenntnis zur Virtualität

Die „Internationale Assoziation Virtueller Nationen ‚Ultos‘“ (nachfolgend IAVNU) ist eine Gemeinschaft von Nationen, welche sich gemäß § 12 ausdrücklich zur Virtualität bekennen. Dabei gilt:

§ 2: Unbeabsichtigte reale Parallelen

Der Inhalt der Website ist fiktiv. Parallelen zu realen Gegebenheiten sind unbeabsichtigt.

§ 3: Verantwortungsklausel

Die Administration der IAVNU (nachfolgend „Exekutivkommitee“) ist nicht für den Inhalt der von nach § 13 aufgenommenen Staaten verantwortlich.

§ 4: Umgang miteinander

Die Vertreter der virtuellen Nationen pflegen einen stets freundlichen Umgang miteinander. Eine sozial positive Atmosphäre innerhalb der Assoziation sind für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unabdingbar.

§ 5 – § 10 entfallen

AUFNAHMEREGELUNGEN

§ 11: Aufnahmemöglichkeiten

Jede uneingeschränkt und in jedweder Hinsicht virtuelle Nation kann einen Aufnahmeantrag in die Internationale Assoziation Virtueller Nationen „Ultos“ (IAVNU) stellen.

§ 12: Aufnahmeverfahren

Um in die IAVNU aufgenommen zu werden, muss ein Aufnahmeantrag gemäß § 13 gestellt werden. Dieser wird anschließend vom Exekutivkommitee der IAVNU einstimmig befürwortet oder nicht befürwortet (vgl. § 17). Über das Ergebnis der Beurteilung wird der Antragstellende per Mail benachrichtigt, gewöhnlich erfolgt die Beurteilung des Antrages binnen 72 Stunden.

§ 12 a: Vorläufige Mitgliedschaft

Wenn der Staat eines oder mehrere Kriterien nicht erfüllt oder nicht ausreichend detailliert ausgestaltet ist (vgl. § 14 b), aber eine Mängelbeseitigung absehbar ist, kann dem Staat eine vorläufige Mitgliedschaft erteilt werden. Als vorläufiges Mitglied hat der Staat bereits eine eigene Website auf diesem Blog und ist berechtigt, an Debatten innerhalb der Simulation (SimOn) teilnehmen. Der Staat ist jedoch noch nicht auf der Weltkarte vertreten; kann jedoch keine Zugangsdaten für diese Website nach § 16 Abs. 2 erhalten (alle weiteren Materialien bis zum Erlangen der Vollmitgliedschaft haben also per Mail eingesendet zu werden). Außerdem ist der Staat mangels Vollmitgliedschaft nicht in der offiziellen Staatenliste der IAVNU gelistet, womit der Staat auch nicht Mitglied der SimOn-Institution ITUF ist.

§ 12 b: Vollmitgliedschaft

Wenn der Antrag den geforderten Kritierien nicht entspricht, kann innerhalb eines Monats eine aktualisierte Fassung des Antrages eingereicht werden. Dieses Prozedere kann solange wiederholt werden, bis der Antrag anerkannt ist.

Mit der erfolgten Aufnahme in die IAVNU wird der Staat sowohl in die Weltkarte der IAVNU gemäß § 15, auf die Website der IAVNU gemäß § 16 als auch in die SimOn-Institution ITUF aufgenommen.

§ 13: Aufnahmeantrag

Ein Aufnahmeantrag kann per E-Mail an die Adresse info@ultos.de gestellt werden. Dieser muss enthalten:

  • den Namen deiner Nation
  • Name der Hauptstadt
  • Angabe der Einwohnerzahl (auf 1.000 EW genau)
  • Angabe der (vorläufigen) Fläche (auf 1.000 km² genau), wird nach Einpassung in die Weltkarte i.d.R. angepasst
  • Staatsform
  • Bruttoinlandsprodukt in Dollar, Euro oder Balm pro EW (Wechselkurs vgl. umrechner.ultos.de)
  • Liste aller Städte nach § 14 c und falls gewünscht, Begründungen für Ausnahmen von den dort aufgeführten Beschränkungen
  • Verstädterungsgrad (prozentualer Anteil der Gesamtbevölkerung, der in Städten mit 25.000 Einwohnern oder mehr lebt)
  • eine Karte, welche die Forderungen nach § 15 erfüllt
  • Skizze der gewünschten Position deines Staates innerhalb der Weltkarte
  • ein ausdrückliches Bekenntnis zur Virtualität und den Verzicht auf jeden Anspruch auf reales Territorium.

Die obenstehende Liste umfasst alle Punkte, die für eine erfolgreiche Aufnahme obligatorisch sind. Die IAVNU empfiehlt jedoch, den Aufnahmeantrag bereits so inhaltsreich wie möglich auszugestalten, beispielsweise mit konkreteren Informationen zur Geschichte, politischen System oder zur Infrastruktur, was v.a. für große Staaten für die Aufnahme in die IAVNU notwendig ist (vgl. § 14 b).

§ 14 a: Qualitative Beschränkungen

Um ein optisch angenehmes Kartenbild zu wahren, ist die Aufnahme von Insel- und Halbinselstaaten nur in Ausnahmefällen möglich. Solltest du also einen Inselstaat gründen wollen, ist die Notwendigkeit dafür gesondert im Aufnahmeantrag anzugeben.

Zur Vermeidung von Parallelen mit der Erde ist die Verwendung von irdischen Ideologien außerhalb der drei großen politischen Ideologien des 19. Jahrhunderts (Konservatismus, Liberalismus und Sozialismus) und folglich auch deren Implementierung im Staatsnamen (z.B. „Kommunistische Republik Absurdistan“) nicht zulässig. Stattdessen kannst du eine Ideologie (mit eigenem Namen) auf Ultos erfinden, die sich ggf. auch grob an einer irdischen Ideologie orientieren kann, und nach dieser deinen Staat benennen. Selbiges gilt auch für Sprachen.

Auch Bezeichnungen nach irdischen Volksgruppen, ethnischen Schichten oder Religionen sind auf Ultos nicht möglich, da diese SimOn nicht existieren. Deren Implementierung im Staatsnamen (z.B. „Islamische Republik“, „Volksrepublik Germania“ usw.) ist folglich ebenfalls nicht zulässig.

§ 14 b: Quantitative Beschränkungen

Um eine realistische internationale Struktur zu erhalten und ein optisch angenehmes Kartenbild zu wahren, wendet das Exekutivkomitee der IAVNU ein Punktesystem an, welches sicherstellt, dass der Detailgrad der Ausgestaltung eines Staates mit der Einwohnerzahl und der Fläche in einem guten Verhältnis steht. Die Punkte werden in einem IAVNU-intern durchgeführten Algorithmus berechnet. Planst du also einen sehr großen und einwohnerreichen Staat, brauchst du dafür ein detaillierteres Konzept als für einen wenig besiedelten Kleinstaat. Generell sollte aber das Produkt „Einwohnerzahl in Mio. EW“ mal „Fläche in Mio. km²“ nicht den Wert 100 überschreiten. Für eine SimOff-Person, die mehrere Staaten parallel simuliert, ist diese Sperrklausel in Summe aller von dieser Person betriebenen Staaten einzuhalten. Beabsichtigt ein Staat, diesen Wert zu überschreiten, ist die Notwendigkeit dafür gesondert dem Exekutivkommitee (via Mail an info@ultos.de) mitzuteilen.

§ 14 c: Städte

Um eine unrealistisch hohe Anzahl von Multimillionenstädten zu vermeiden, ist die Einwohnerzahl einer einzelnen Stadt auf 5 Mio. EW und die eines Ballungsraumes auf 10 Mio. EW beschränkt. Darüber hinaus ist die maximale Anzahl von Millionenstädten innerhalb eines Landes auf eine pro 10 Mio. EW beschränkt.

Dem Aufnahmeantrag ist darüber hinaus eine Liste aller Städte bis 500.000 Einwohner mit Namen und exakter EWZ (auf 1.000 genau) im xls-Format beizufügen, wobei bezüglich der Anzahl der Städte gilt: Weniger Städte mit mehr als 2 Mio. EW als Städte mit 1-2 Mio EW, weniger Städte mit 1-2 Mio EW als Städte mit 500.000 bis 1 Mio. EW, usw. bis 100.000 EW.

Ausnahmen von diesen Regelungen können auch hier gesondert beantragt werden und sind dem Aufnahmeantrag (vgl. § 13) beizufügen.

§ 15: Erforderliche Parameter der Karte

Zur Aufnahme in die IAVNU braucht dein Staat eine Landkarte in zwei Ausführungen (eine reine Reliefkarte sowie eine um z.B. Städte/Verkehrswege/… ergänzte Fassung), welche die unten aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt. Da dies auf den ersten Blick recht komplex aussieht, kannst du uns gerne mit deinem Aufnahmeantrag zunächst eine vereinfachte, z.B. handgezeichnete Karte zukommen lassen, anhand derer wir entscheiden können, ob dein Staat aufgenommen werden kann.

Ist für deinen Staat eine Chance auf Aufnahme absehbar, benötigen wir nun die beiden digital erstellten Karten, welche die folgenden Kriterien erfüllen müssen:

Reine Reliefkarte:

  • gesamtes Staatsgebiet ist enthalten
  • ausreichend detailgetreu
  • Staatsgebiet und Wasserfläche haben unterschiedliche Farbtöne
  • Höhenstufen mit jeweils abweichender Farbgebung (Äquidistanz max. 1000 m, mind. 100 m. Ausnahme: 0/50/100/… m ist zulässig. In der offiziellen Weltkarte verwendete und von uns empfohlene Stufung: 0/50/100/250/500/750/1000/1500/2000/2500/3000/4000/5000/…)

Beschriftete Karte:

  • obige Kriterien, zusätzlich ergänzt um:
  • Grenzverlauf des Staates zu seinen Nachbarn, ggf. innerhalb des Landes Grenzen der ersten administrativen Ebene
  • alle Städte bis 100.000 Einwohner sind (mit entsprechend unterscheidbarer Symbolik) verzeichnet, bis 500.000 mit Namen
  • Straßennetz
  • Hydrographie (Flüsse und Seen)
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Beispiel für eine zulässige, beschriftete Karte

Sind alle Kriterien ausnahmslos erfüllt, wird der Staat auf die offizielle Weltkarte der IAVNU aufgenommen.

§ 15 a: Kartografischer Hinweis für Fortgeschrittene

Die Karte wird 1:1 in der bei uns eingereichten Auflösung in die Weltkarte integriert. Dabei entsprechen 600 px mal 600 px Bildauflösung einer Fläche von 1° mal 1° Grad im geodätischen Gradnetz, was nahe dem Äquator rund 111 km x 111 km entspricht, auf 45° n./s.Br. rund 111 km x 78 km (Verzerrung der Plattkartenprojektion in Polnähe). Für polare und subpolare Staaten muss daher die Karte entsprechend verzerrt eingereicht werden.

§ 16: Website

Mit der Aufnahme wird der virtuellen Nation eine Subseite auf diesem Blog zur Verfügung gestellt. Material dafür kann per Mail an info@ultos.de eingereicht werden.

Aktiven und vertrauenswürdig geführten Staaten kann auf Anfrage eine Autoren-Mitgliedschaft, welche ein volles Zugriffs- und Bearbeitungsrecht auf allen Seiten unserer Website ermöglicht, eingeräumt werden. Mit Annahme der Mitgliedschaft erklärt man sich zu unseren Richtlinien betreffs Bild- und Grafikmaterial einverstanden.

§ 17: Einstimmige Aufnahme

Das Exekutivkomitee der IAVNU entscheidet einstimmig für oder gegen die Aufnahme.

§ 18: Änderungen an Staaten

Das Exekutivkommitee der IAVNU behält sich Änderungen an der Karte und an der Website der Nation vor.

§ 19 – § 20 entfallen

INTERAKTION

§ 21: Fusion von Staaten

Beabsichtigen zwei oder mehr auf Ultos vertretene Staaten zu einem Staat zu fusionieren, muss dies dem Exekutivkommitee per Mail (via info@ultos.de) mitgeteilt werden.

Der entstehende Staat hat die Voraussetzungen nach § 13 bis § 16 zu erfüllen. Ausnahmen von den quantitativen Beschränkungen können nur erfolgen, wenn die betroffenen Staaten nicht von derselben SimOff-Person betrieben werden. Weitere Ausnahmen müssen gesondert beim Exekutivkommitee per Mail (via info@ultos.de) beantragt werden.

§ 22: entfällt
§ 23: Verlassen der IAVNU

Will ein Mitglied die IAVNU verlassen, ist es verpflichtet, dies vorher unter Angabe des Grundes einem Mitglied des IAVNU-Exekutivkommitees kund zu tun.

§ 24 – § 30 entfallen

LÖSCHUNG VON VIRTUELLEN NATIONEN

§ 31: Antrag auf Löschung

Wenn ein Staat die Löschung seiner Webpräsenz auf ultos.wordpress.com oder/und die Löschung von der Weltkarte der IAVNU wünscht, kann dies per formloser E-Mail an info@ultos.de getan werden.

§ 32: Verbreitung extremistischen Gedankenguts

Sollte eine Nation bzw. ihr Vertreter in irgendeiner Weise extremistisches, sexistisches, faschistisches oder rassistisches Gedankengut auf der Website verbreiten, und/oder die Zusammenarbeit aller Mitglieder der IAVNU massiv und mutwillig untergraben, behält sich die IAVNU den Verweis des Mitgliedes und das Recht der Löschung aller vom Mitglied eingebrachten Inhalte vor.

§ 33: Verfahren bei Inaktivität

Erscheinen für mindestens 5 Monate keine neuen Beiträge auf unserer Website, im Slack-Workspace oder im Bereich von sozialen Medien von Seiten eines Mitglieds, so erhält dieses an die von ihm aktuell angegebene Email-Adresse eine Warnung. Geschieht auch im darauf folgenden Monat nichts, so wird unabhängig von Rückmeldungen des Mitgliedes auf die Warnung, das von ihm belegte Siedlungsgebiet auf der Weltkarte wieder für neue Bewerber freigegeben und der Zugriff auf den Slack-Workspace sowie die WordPress-Website entfernt. Eine Ausnahmeregelung besteht darin, dass dem Exekutivkomitee eine derartige lange Inaktivitätsphase im Voraus mitgeteilt werden kann.

Stand: 20. Mai 2019

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